Gebäudecheck
Gerne beurteilen wir Ihr Objekt in unserem „Gebäudecheck“, unterbreiten Ihnen allfällige Sanierungsvorschläge und zeigen Ihnen die finanziellen Beitragsmöglichkeiten auf.
Ebenfalls erstellen wir für Sie die nötigen Beitragsgesuche.
Gebäudeprogramm – Fördergelder
Der Kanton Bern fördert die Sanierung Ihres Gebäudes gleich zweifach. Wie in allen Kantonen erhalten Sie Fördergeld für die verbesserte Wärmedämmung von Einzelbauteilen. Zusätzlich unterstützt
der Kanton Bern Gesamtsanierungen nach den Minergie–Standards.
Was wird gefördert?
- nationaler Teil: Verbesserte Wärmedämmung von Einzelbauteilen in bestehenden, beheizten Gebäuden, die vor dem Jahr 2000 erbaut wurden. Die Förderung ist
schweizweit einheitlich.
- in den meisten Kantonen: Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, der Abwärmenutzung, Haustechnik, aber auch Gesamtsanierungen. Die Förderung variiert von
Kanton zu Kanton.
Fördervoraussetzungen:
- Ihr Gesuch muss unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Anschliessend können Sie vor Erhalt
des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit dem Bau beginnen.
- Ihre Liegenschaft wurde vor dem Jahr 2000 erstellt.
- Nur bisher beheizte Gebäudeteile sind förderberechtigt. Ausnahmen: Estrich (neue Dach-, Kniestock- oder Giebeldämmung, Fensterersatz),
unbeheizte Untergeschosse (neue Wand- und Bodendämmung, Fensterersatz) und Sockel.
- Der Beitrag für Ihr Gesuch muss mindestens 3'000 Franken betragen
(ohne kantonale Zusatzförderungen).
- Die Massnahmen müssen fachgerecht geplant und ausgeführt werden.
- Falls Sie für eine Massnahme bereits Fördergeld vom Bund oder der Stiftung Klimarappen erhalten, ist diese nicht mehr förderberechtigt. Ebenso
sind Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind oder mit der Stiftung Klimarappen einen Vertrag abgeschlossen haben, nicht förderberechtigt.
- Eine Förderzusage ist zwei Jahre ab Datum der Zusage gültig. Vor Ablauf dieser Frist muss Ihr Projekt realisiert und die Ausführungsbestätigung
eingereicht sein (Ausnahme: begründeter Antrag für verlängerte Frist).
Unsere Dokumentation Energiesanierung (pdf, ca 3 MB)
Dokumentation Gebäudecheck (pdf, ca 1.6 MB)
Förderbeiträge:
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Bauteil
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Anforderungen /U–wert
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Förderbeitrag in CHF
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Fensterersatz
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Glas ≤ 0.70 W/m2K
(Ausführung beachten)
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30.–/m2 (Mauerlicht)
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Wand, Dach, Boden
zu Aussenklima oder Erdreich bis 2.00m im Boden
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≤ 0.20 W/m2K
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30.–/m2
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gegen Erdreich tiefer als 2.00 m
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≤ 0.25 W/m2K
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10.–/m2
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Weitere Informatilonen finden Sie unter: www.dasgebaeudeprogramm.ch
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Seit April 2008 ist die Firma Zurbrügg Holzbau AG Minergie–Fachpartner–Gebäudehülle